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	<title>Beamtengesetz - Bund (BBG)</title>
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	<description>Beamtengesetz und Bundesbeamtengesetz (BBG) über Verordnungen bis hin zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) - Gesetze für Beamte.</description>
	<lastBuildDate>Tue, 08 May 2012 09:32:09 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Dienstrechtsneuordnungsgesetz</title>
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		<pubDate>Tue, 08 May 2012 09:32:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beamtengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Beamtenversorgung]]></category>
		<category><![CDATA[Besoldung]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstrechtsneuordnungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Dienstrechtsneuordnungsgesetz hier im PDF-Format downloaden Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz, kurz DNeuG, wurde am 11. Februar 2009 neu verkündet. Durch das DNeuG wurden zahlreiche Änderungen im öffentlichen Dienst auf den Weg gebracht, die jedoch vornehmlich den Bund mit seinen Beamten und Soldaten treffen. &#8230; <a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/05/dienstrechtsneuordnungsgesetz/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/367996/publicationFile/18332/DNeuG_Auswirkungen.pdf" title="Dienstrechtsneuordnungsgesetz hier im PDF-Format downloaden" target="_blank" class="lipdf" onclick="pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/367996/publicationFile/18332/DNeuG_Auswirkungen.pdf?referer=');">Dienstrechtsneuordnungsgesetz hier im PDF-Format downloaden</a></p>
<hr />
Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz, kurz DNeuG, wurde am 11. Februar 2009 neu verkündet. Durch das DNeuG wurden zahlreiche Änderungen im öffentlichen Dienst auf den Weg gebracht, die jedoch vornehmlich den Bund mit seinen Beamten und Soldaten treffen.</p>
<p><strong>Folgende Neuregelungen wurden getroffen:</strong></p>
<h2>Bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit im öffentlichen Dienst</h2>
<ul>
<li>Neugestaltung des Laufbahnsystems</li>
<li>Zuordnung von Berufsqualifikationen und Hochschulabschlüssen einer Laufbahn</li>
<li>Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüsse</li>
<li>Gleichstellung von Bewerbern mit verwaltungsinternen und –externen Qualifikationen</li>
<li>Einstellung von Bewerbern mit entsprechender Berufserfahrung und/oder Qualifikation in höheres Amt ohne Bundespersonalausschluss möglich</li>
</ul>
<h2>Bezüglich der Leistungsfähigkeit</h2>
<ul>
<li>Probezeit bei Laufbahnen beträgt einheitlich 3 Jahre</li>
<li>Erhöhung der Anforderungen während der Probezeit</li>
<li>Festschreibung des Budgets für Leistungsbezahlung auf 31 Millionen Euro jährlich</li>
<li>Erhöhung der Prämie für Teamleistung</li>
</ul>
<h2>Bezüglich der Besoldung, Grundgehalt und des Senioritätsprinzips</h2>
<ul>
<li>Abschaffung der Kopplung von Alter und Beamtenbesoldung</li>
<li>Besoldung richtet sich nun mehr nach Erfahrung und Qualifikation</li>
<li>Neugestaltung der Grundgehaltstabelle der Besoldungsgruppe A</li>
<li>Aufstieg in Stufen im 2-,3- und 4-Jahres-Rhythmus</li>
<li>Aufstieg kann bei entsprechender Leistung zügiger geschehen oder stagnieren</li>
<li>Besoldung wird bei Soldaten anhand ihres Werdegangs berechnet</li>
<li>Vereinfachungen der Besoldungsordnungen</li>
<li>Integrierung der Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ in die Besoldung</li>
</ul>
<h2>Bezüglich der Familie</h2>
<ul>
<li>Erhöhung der Beurlaubung wegen Kinderbetreuung von 12 auf 15 Jahre (ohne Besoldung)</li>
<li>Möglichkeit zur Teilzeit während des Vorbereitungsdienstes</li>
<li>Erhöhung des Kinderzuschlages um 50 Euro ab dem dritten Kind</li>
</ul>
<h2>Bezüglich des demographischen Wandels</h2>
<ul>
<li>Stufenweise Erhöhung der Regelaltersgrenze für Bundesbeamte von 65 auf 67 Jahren</li>
<li>Geplanter Abschluss der Erhöhung der Regelaltersgrenze im Jahre 2029</li>
<li>Regelaltersgrenzen bei Bundespolizeivollzugsbeamten, Feuerwehr der Bundeswehr und Berufssoldaten werden ebenso um 2 Jahre angehoben</li>
<li>Abschlagsfreier Pensionseintritt weiterhin mit 45 Dienstjahren möglich</li>
<li>Antragsaltersgrenze bleibt bei 63 Jahren</li>
<li>Maximaler Versorgungsabschlag 14,4 Prozent des Ruhegehalts</li>
<li>Verstärkung der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit, um eine Frühpensionierung zu vermeiden</li>
</ul>
<h2>Bezüglich Weiteres</h2>
<ul>
<li>Anspruch auf Versorgungsauskunft</li>
<li>Anpassung der Regelungen der Hinzuverdienstgrenzen für Beamte im Ruhestand gemäß dem Rentenrecht</li>
<li>Begrenzung der Zeiten der Hochschulausbildung in der Versorgung gemäß den Rentenmaßnahmen</li>
<li>Einführung einer Revisionsklausel zur Kontrolle der parallelen Entwicklung von gesetzlichen Renten und Beamtenversorgung</li>
</ul>
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		</item>
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		<title>EU-Gesetz &#8211; Datenspeicherung</title>
		<link>http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/03/eu-gesetz-datenspeicherung/</link>
		<comments>http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/03/eu-gesetz-datenspeicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 14:42:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Datenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Quick-Freeze]]></category>

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		<description><![CDATA[Die EU-Kommission hatte am Donnerstag, den 22.03.2012, die Bundesregierung aufgefordert, die EU-Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Bisher hatte Deutschland das betreffende EU-Reglement von 2006 noch nicht umgesetzt. Die EU-Kommission setzte der Bundesregierung eine Frist von einem Monat. &#8230; <a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/03/eu-gesetz-datenspeicherung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die EU-Kommission hatte am Donnerstag, den 22.03.2012, die Bundesregierung aufgefordert, die EU-Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Bisher hatte Deutschland das betreffende EU-Reglement von 2006 noch nicht umgesetzt. Die EU-Kommission setzte der Bundesregierung eine Frist von einem Monat.</p>
<p>Um Verbrechen schneller aufzuspüren und zu vereiteln werden Telefon- und Internetdaten vorsorglich gespeichert. Eine derartige Vorratsdatenspeicherung ist jedoch in Deutschland heftig umstritten. Der Vorschlag von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren anzuwenden, wurde von der EU-Kommission als nicht ausreichend eingestuft. Das Quick-Freeze-Verfahren soll eine Speicherung ausschließlich von Verdächtigen ermöglichen.</p>
<p>Das Gesetz der EU zur vorsorglichen Datenspeicherung von 2006 wurde im Jahre 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Bisher wurde aber noch kein neues Gesetz auf den Weg gebracht, da die Union und die FDP sich bisher noch nicht einigen konnten. Nach dem EU-Gesetz sollten Daten von Personen mindestens für sechs Monate gespeichert werden.</p>
<pre>Quelle: stern.de</pre>
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		<title>Gesetz zur Bundeswehrreform</title>
		<link>http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/02/gesetz-zur-bundeswehrreform/</link>
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		<pubDate>Sat, 18 Feb 2012 20:12:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeswehrreform]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Mittwoch, den 15.02.2012, verabschiedete das Bundeskabinett ein Gesetz zur Bundeswehrreform, bei dem etwa 6.200 Berufssoldaten aus dem Bundeswehrdienst bis zum Jahre 2017 entlassen werden sollen. Auch für etwa 3.000 zivile Beamte sei derartiges geplant. Die geplanten Regelungen der Bundeswehr &#8230; <a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/02/gesetz-zur-bundeswehrreform/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Mittwoch, den 15.02.2012, verabschiedete das Bundeskabinett ein Gesetz zur Bundeswehrreform, bei dem etwa 6.200 Berufssoldaten aus dem Bundeswehrdienst bis zum Jahre 2017 entlassen werden sollen. Auch für etwa 3.000 zivile Beamte sei derartiges geplant. Die geplanten Regelungen der Bundeswehr stoßen beim Bundeswehrverband auf Widerstand. Dieser bemängelt das Reformgesetz so wie es aktuell vorliegt als unzureichend.</p>
<p>Bis zum Jahre 2017 sollen etwa 6.200 Soldaten im Rahmen der Bundeswehrreform abgebaut werden. Damit will Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) die Berufs- und Zeitsoldaten von derzeit 183.000 auf 170.000 minimieren. Zivile Beschäftigte sollen ebenso abgebaut werden: von 76.000 auf 55.000 Mitarbeitern.</p>
<p>Die Gesamtkosten für den Abbau der Streitkräfte werden nach Angaben des Verteidigungsministeriums bis zum Jahre 2017 auf mehr als 1,1 Milliarden Euro geschätzt. Die entlassenen Soldaten sollen unter anderem in anderen Bereichen und Sparten des öffentlichen Dienstes untergebracht werden. Als Beispiel käme der Zoll in Frage.</p>
<p>Für diejenigen Soldaten, die ihren Posten aufgeben, soll es eine Art Abfindung geben. Diese sei nach Dienstjahren gestaffelt. Pro Dienstjahr sollen 7.500 Euro den Berufssoldaten gezahlt werden. Allerdings sei dieser Betrag noch zu versteuern. Damit Soldaten leichter in anderen Bereichen im öffentlichen Dienst integriert werden können, stehen bereits diverse Stellenanzeigen den Streitkräften zur Verfügung.</p>
<p>Weitere Eckpunkte des Bundeswehrreformgesetzes seien die Deckelung der Anzahl der Vorruheständler auf  2.170 Soldaten und 1.050 Beamte sowie die Anhebung der Altersgrenzen für den Vorruhestand für Offiziere und Zivilbeschäftigte. Offiziere dürfen mit Inkrafttreten des Gesetzes statt mit 50 erst mit 52 Jahren in den Vorruhestand ausscheiden. Zivile Beschäftigte hingegen statt mit 55 erst mit 60 Jahren.</p>
<p>Das Gesetz zur Bundeswehrreform muss noch im Parlament beraten werden, wobei sich dadurch noch entsprechende Änderungen ergeben können.</p>
<pre>Quelle: stuttgarter-zeitung.de</pre>
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		</item>
		<item>
		<title>Altersdiskriminierung: Grundgesetz soll umformuliert werden</title>
		<link>http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/01/altersdiskriminierung/</link>
		<comments>http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/01/altersdiskriminierung/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 11:47:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Altersdiskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Altersdiskriminierung ist auch bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aktuell ein zentrales Thema. So will diese Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes dahingehend ändern, als das der Begriff „Alter“  in der Aufzählung von Benachteiligungen mit eingefügt wird. Artikel 3 Absatz 3 &#8230; <a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/01/altersdiskriminierung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Altersdiskriminierung ist auch bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aktuell ein zentrales Thema. So will diese Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes dahingehend ändern, als das der Begriff „Alter“  in der Aufzählung von Benachteiligungen mit eingefügt wird.</p>
<h2>Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet derzeit noch wie folgt:</h2>
<p>„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“</p>
<p>Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, sprach sich für eine Aufnahme des Alters im Artikel 3 aus. So teilte sie mit, dass eine Aufnahme eine „naheliegende und sehr sinnvolle Ergänzung“ sei. Zudem sei bereits in den Verfassungen Schwedens, der Schweiz und Finnlands eine derartige Regelung verankert. In Deutschland ist dies bisher jedoch noch nicht umgesetzt worden, was äußerst bedauerlich sei, wie sie mitteilte.</p>
<p>Weiterhin hatte eine Studie ergeben, dass fast jeder fünfte Bürger sich angesichts seines Alters vor allem auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt fühlt. So fühlten sich bereits 17 Prozent der Rentner und 34 Prozent der Schüler und Studenten schon einmal wegen ihres Alters diskriminiert. Dabei ist auffällig, dass gerade jüngere Menschen vermutlich mehr diskriminiert werden. Schuld daran seien nach Auffassungen von Experten die uneinheitlichen Gerichtsurteile und die nicht exakt formulierten Gesetzestexte. Experten fordern daher eine unabdingbare Neuformulierung des Grundgesetzes.</p>
<p>An der <strong>Umfrage hatten insgesamt 1.502 Personen</strong> ab 18 Jahren teilgenommen. Die Antidiskriminierungsstelle und die Bundesagentur für Arbeit wollen zudem künftig Unternehmen auszeichnen, in denen eine Altersdiskriminierung nicht spürbar bzw. vorhanden sei.</p>
<pre> Quelle: tagesschau.de</pre>
<hr />
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		</item>
		<item>
		<title>Unterhaltsvorschussgesetz</title>
		<link>http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/01/unterhaltsvorschussentburokratisierungsgesetz/</link>
		<comments>http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/01/unterhaltsvorschussentburokratisierungsgesetz/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 19:38:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.bundesbeamtengesetz.org/?p=723</guid>
		<description><![CDATA[Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wurde von der Bundesregierung hinsichtlich des Bürokratieaufwandes geändert. Ein entsprechender Entwurf zum Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz  wurde vorgelegt. Die Unterhaltsleistung wird demjenigen Elternteil entweder als Vorschuss oder als Ausfallleistung gewährt, welches das gemeinsame Kind nach einer Ehescheidung oder einer Trennung &#8230; <a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/01/unterhaltsvorschussentburokratisierungsgesetz/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wurde von der Bundesregierung hinsichtlich des Bürokratieaufwandes geändert. Ein entsprechender Entwurf zum Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz  wurde vorgelegt.</p>
<p>Die Unterhaltsleistung wird demjenigen Elternteil entweder als Vorschuss oder als Ausfallleistung gewährt, welches das gemeinsame Kind nach einer Ehescheidung oder einer Trennung groß zieht. Das Unterhaltsvorschussgesetz dient dazu, den betreffenden Elternteil nach einer Trennung finanziell zu unterstützen.<br />
Unterhaltsschuldner entsprechen diejenigen Elternteile, die keinen Unterhalt leisten können oder wollen. In Bezug dessen greift das UVG, welches durch den Unterhaltsvorschuss die Unterhaltsansprüche der betreffenden Kinder auf das Land transferiert und gleichzeitig eine Sicherstellung der geleisteten Unterhaltszahlungen gewährt, in dem es auf den Unterhaltsschuldner zurückgreift.</p>
<p>Der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung sieht ein Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz  vor, welches die Bürokratie zur Gewährung eines Unterhaltsvorschusses erheblich reduzieren soll. So sollen künftig Elternteile weniger Nachweise erbringen müssen, um einen Unterhaltsvorschuss beantragen zu können. Zudem soll ein Rückgriff durch das Land und das Jugendamt auf Unterhaltsschuldner erleichtert werden.<br />
<span style="color: #999999;"><em>Quelle: betrifft-gesetze.de</em></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Arbeitszeitverordnung (AZV)</title>
		<link>http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/01/arbeitszeitverordnung-azv/</link>
		<comments>http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/01/arbeitszeitverordnung-azv/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 11:15:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Arbeitszeitverordnung (AZV) regelt die wöchentliche Arbeitszeit für Bundesbeamte sowie für Beamte im Landes- und Kommunaldienst. Dabei wird zwischen eigenen Arbeitszeitverordnungen für Bundesbeamte, Landes- und Kommunalbeamte sowie Arbeitszeitverordnungen bestimmter Beamtenlaufbahnen wie den Verwaltungsdienst, Polizeivollzugsdienst, Bahndienst, Postdienst und den feuerwehrtechnischen Dienst &#8230; <a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/2012/01/arbeitszeitverordnung-azv/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitszeitverordnung (AZV) regelt die wöchentliche Arbeitszeit für Bundesbeamte sowie für Beamte im Landes- und Kommunaldienst. Dabei wird zwischen eigenen Arbeitszeitverordnungen für Bundesbeamte, Landes- und Kommunalbeamte sowie Arbeitszeitverordnungen bestimmter Beamtenlaufbahnen wie den Verwaltungsdienst, Polizeivollzugsdienst, Bahndienst, Postdienst und den feuerwehrtechnischen Dienst differenziert.</p>
<p>Die Verordnung enthält neben der Regelung zur Wochenarbeitszeit Bestimmungen zur Ruhezeit, Dienst in Bereitschaft, Arbeitstage, Dienst an Sonn- und Feiertagen, gleitende Arbeitszeit,  feste Arbeitszeit, Schicht- und Wechseldienst, einheitliche Arbeitszeit, Arbeitszeit für jugendliche Beamte und Dienstanfänger, Arbeitszeit für schwerbehinderte Personen, Arbeitszeit für Arbeitnehmer, Übergangsregelung zur Anhebung der Arbeitszeit sowie das In- und Außerkrafttreten der Verordnung.</p>
<p>Die Besonderheit der Arbeitszeitverordnungen besteht darin, dass diese vom Verordnungsgeber &#8211;  gewöhnlich entspricht dem das jeweilige Land oder der Bund &#8211; erlassen werden. Tarifverhandlungen entfallen entsprechend.</p>
<p>Die nachfolgende Tabelle enthält die Wochenstunden für Bundesbeamte sowie Landes- und Kommunalbeamte. Die Wochenstunden wurden aus der jeweiligen aktuellen Fassung der Bundes- bzw. Landesverordnung über die Arbeitszeit entnommen.</p>
<h2>Tabelle: Arbeitszeitverordnung</h2>
<p><a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/wp-content/uploads/2012/01/arbeitszeitverordnung.gif" title="Wochenstunden für Bundesbeamte " target="_blank" class="liimagelink"><img class="alignnone size-medium wp-image-706" title="Wochenstunden für Bundesbeamte " src="http://www.bundesbeamtengesetz.org/wp-content/uploads/2012/01/arbeitszeitverordnung-300x289.gif" alt="" width="300" height="289" /></a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>§ 622 BGB</title>
		<link>http://www.bundesbeamtengesetz.org/2011/11/%c2%a7-622-bgb/</link>
		<comments>http://www.bundesbeamtengesetz.org/2011/11/%c2%a7-622-bgb/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 21:08:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[622 BGB]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsfristen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.bundesbeamtengesetz.org/?p=621</guid>
		<description><![CDATA[Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen &#8211; § 622 BGB Bürgerliches Gesetzbuch hier im PDF-Format downloaden (1) Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann jeweils zum 15. oder zum Ende eines jeden Monats erfolgen. Dabei ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten. Dies gilt für &#8230; <a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/2011/11/%c2%a7-622-bgb/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen &#8211; § 622 BGB</h2>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf" title="Bürgerliches Gesetzbuch" target="_blank" class="lipdf" onclick="pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf?referer=');">Bürgerliches Gesetzbuch hier im PDF-Format downloaden</a></p>
<p>(1) Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann jeweils zum 15. oder zum Ende eines jeden Monats erfolgen. Dabei ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten. Dies gilt für Angestellte und Arbeiter.</p>
<p>(2) Sollte eine Kündigung seitens des Arbeitgebers erfolgen, so gelten folgende Fristen mit folgender Dauer des Arbeitsverhältnisses:</p>
<div align="center">
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td valign="top" width="168">
<p align="center"><strong>Arbeitsverhältnis Dauer</strong></p>
</td>
<td valign="top" width="274">
<p align="center"><strong>Kündigungsfrist</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="168">
<p align="center"><strong>2 Jahre</strong></p>
</td>
<td valign="top" width="274">
<p align="center">1 Monat, zum Ende des Kalendermonats</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="168">
<p align="center"><strong>5 Jahre</strong></p>
</td>
<td valign="top" width="274">
<p align="center">2 Monate, zum Ende des Kalendermonats</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="168">
<p align="center"><strong>8 Jahre</strong></p>
</td>
<td valign="top" width="274">
<p align="center">3 Monate, zum Ende des Kalendermonats</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="168">
<p align="center"><strong>10 Jahre</strong></p>
</td>
<td valign="top" width="274">
<p align="center">4 Monate, zum Ende des Kalendermonats</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="168">
<p align="center"><strong>12 Jahre</strong></p>
</td>
<td valign="top" width="274">
<p align="center">5 Monate, zum Ende des Kalendermonats</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="168">
<p align="center"><strong>15 Jahre</strong></p>
</td>
<td valign="top" width="274">
<p align="center">6 Monate, zum Ende des Kalendermonats</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="168">
<p align="center"><strong>20 Jahre</strong></p>
</td>
<td valign="top" width="274">
<p align="center">7 Monate, zum Ende des Kalendermonats</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Beschäftigungszeiten, die vor dem 25. Lebensjahr absolviert wurden, werden nicht in die Berechnung der Beschäftigungsdauer mit einbezogen.</p>
<p>(3) Die Kündigungsfrist während eines Arbeitsverhältnisses mit einer vereinbarten Probezeit beträgt 2 Wochen. Die Probezeit kann längstens bis zu 6 Monaten Bestand haben.</p>
<p>(4) Abweichende Regelungen (Absätze 1 bis 3) können durch einen eigenständigen Vertrag, beispielsweise durch einen Tarifvertrag, geregelt werden. Die Bestimmungen haben dann eine Gültigkeit, wenn eine Anwendung zwischen nicht tarifgebundenem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart ist.</p>
<p>(5) Die Kündigungsfrist in Absatz 1 kann vertraglich dann kürzer vereinbart werden, wenn</p>
<p>a) ein Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Aushilfsjobs von nicht länger als 3 Monaten besteht</p>
<p>b) der Arbeitgeber nicht mehr als 20 Beschäftigte ausschließlich zur Berufsbildung eingestellt hat und keine Unterschreitung der 4-wöchigen Kündigungsfrist besteht. Zu der Anzahl der zu berücksichtigenden Angestellten zählen ebenso Arbeitnehmer in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis mit einer regelmäßigen 20-Stunden-Woche sowie einer regelmäßigen 30-Stunden-Woche. Arbeitnehmer mit einer 20-Stunden-Woche werden mit 0,5 und Beschäftigte mit einer 30-Stunden-Woche mit 0,75 Mitarbeitern berechnet. Längere Kündigungsfristen als in den Absätzen 1 bis 3 geregelt, kommen hier nicht zur Anwendung.</p>
<p>(6) Sollte der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden, so dürfen die Kündigungsfristen nicht länger vereinbart werden als diese für eine Kündigung durch den Arbeitgeber Bestand haben.</p>
<p><strong>Siehe auch:</strong><br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html" title="§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen" target="_blank" class="liexternal" onclick="pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.gesetze-im-internet.de/bgb/_622.html?referer=');">§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen</a></p>
<hr />
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		<title>Umsatzsteuergesetz – 3. Änderung</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 15:09:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuergesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Gesetz zur Umsatzsteuer wurde zum dritten Mal in Folge wegen des bevorstehenden Auslaufens der Frist am 31. Dezember 2011 geändert. Dabei soll die bundeseinheitliche Umsatzgrenze von 500.000 Euro beibehalten werden. Unternehmen, die nicht mehr als 500.000 Euro Gesamtumsatz im &#8230; <a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/2011/10/umsatzsteuergesetz/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Gesetz zur Umsatzsteuer wurde zum dritten Mal in Folge wegen des bevorstehenden Auslaufens der Frist am 31. Dezember 2011 geändert. Dabei soll die bundeseinheitliche Umsatzgrenze von 500.000 Euro beibehalten werden.</p>
<p>Unternehmen, die nicht mehr als 500.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr aufweisen, können eine Ist-Versteuerung vornehmen. Dabei wird eine Berechnung der Umsatzsteuer laut §20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nach vereinnahmten Entgelten vorgenommen. Somit ergibt sich erst eine Steuer, wenn der Voranmeldungszeitraum abgelaufen ist und der Kunde die Ware bzw. Dienstleistung bezahlt hat. Umsatzsteuergesetz sieht hingegen bei der  Soll-Versteuerung keine vorangegangene Bezahlung durch den Kunden vor. Bei der Soll-Versteuerung wird der Vorsteuerabzug für die Leistungen sofort vorgenommen ohne auf eine Bezahlung seitens des Kunden Rücksicht zu nehmen.</p>
<p>Für kleinere und mittlere Unternehmen kann die Ist-Versteuerung gegenüber der Soll-Versteuerung finanzielle Vorteile bringen. Das geänderte Umsatzsteuergesetz wird dem Land für das Jahr 2012 etwa 1,1 Milliarden Euro an Steuern kosten.</p>
<pre>Quelle: betrifft-gesetze.de</pre>
<p><strong>Siehe auch:</strong><br />
<a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/1707020.pdf" title="Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes" target="_blank" class="lipdf" onclick="pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.edrucksachen.de/pdf/1707020.pdf?referer=');">Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes</a></p>
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		<title>Verfassungswidrige Bundesgesetze</title>
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		<pubDate>Thu, 20 Oct 2011 17:35:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Grundgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[In der nachfolgenden PDF-Datei finden Sie in zeitlich geordneter Abfolge Bundesgesetze, die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig und mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt worden sind. Wenn ein Gesetz verfassungswidrig ist, so ist es im Regelfall auch nichtig, da gemäß § &#8230; <a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/2011/10/verfassungswidrige-bundesgesetze/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der nachfolgenden <a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/pdf/verfassungswidrige-bundesgesetze.pdf" target="_blank" class="lipdf">PDF-Datei</a> finden Sie in zeitlich geordneter Abfolge Bundesgesetze, die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig und mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt worden sind.</p>
<p>Wenn ein <a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/category/gesetze/" title="Gesetz" class="liinternal">Gesetz</a> verfassungswidrig ist, so ist es im Regelfall auch nichtig, da gemäß § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz  die Entscheidung über nichtig erklärte Normen Gesetzeskraft und somit Wirkung hat. Sollte durch eine Nichtigkeit in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eingegriffen werden, so findet keine Nichtigkeitsregelung Anwendung. Sollten dann zur Eliminierung von rechtswidrigen Gesetzesteilen mehrere Möglichkeiten Anwendung finden können oder sollte durch die Erklärung der Nichtigkeit das Gesetz noch stärker durch die Verfassungswidrigkeit beeinflusst werden, was noch weniger einer verfassungsgemäßen Ordnung entspricht, so wird das Gesetz statt für nichtig, für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.</p>
<p>Die Regelung der Unvereinbarkeit ist im § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz verankert und tritt bei einer Unvereinbarkeitserklärung in Kraft.  Die mit dem Grundgesetz unvereinbare Vorschrift wird entgegen der Nichtigkeitsregelung nicht aus der Rechtsordnung eliminiert, sondern hat weiterhin bestand, jedoch mit einer Rechtsanwendungssperre. Diese gilt so lange bis der Gesetzgeber eine verfassungsmäßige Rechtslage geschaffen hat.</p>
<pre>Quelle: bundestag.de</pre>
<p><strong>Siehe auch:</strong><br />
<a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/pdf/verfassungswidrige-bundesgesetze.pdf" title="Verfassungswidrige Bundesgesetze" target="_blank" class="lipdf">Verfassungswidrige Bundesgesetze</a></p>
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		<title>Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG)</title>
		<link>http://www.bundesbeamtengesetz.org/2011/10/finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz/</link>
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		<pubDate>Thu, 20 Oct 2011 17:08:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurde am 17. Oktober 2008 beschlossen und noch am gleichen Tag vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) oder auch Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) ist ein Fonds des Bundes (§ 1 FMStFG) im Sinne eines &#8230; <a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/2011/10/finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurde am 17. Oktober 2008 beschlossen und noch am gleichen Tag vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet.</p>
<p>Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) oder auch Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) ist ein Fonds des Bundes (§ 1 FMStFG) im Sinne eines Sondervermögens des Artikels 110 Absatz 1 des Grundgesetzes und dient hauptsächlich dem Zweck der Finanzmarktstabilisierung. Mit dem Bundesfonds sollen Engpässe der Liquidität überwunden sowie Rahmenbedingungen zur Stärkung von Instituten, Versicherungen, Gesellschaften und sonstigen Unternehmen im Finanzbereich geschaffen werden.</p>
<p>Folgende Mitglieder befinden sich im Gremium zum Finanzmarktstabilisierungsfonds:</p>
<ul>
<li>Florian Toncar (FDP, Vorsitzender)</li>
<li>Bartholomäus Kalb (CSU, stellv. Vorsitzender)</li>
<li>Ralph Brinkhaus (CDU)</li>
<li>Roland Claus (Die Linke)</li>
<li>Klaus-Peter Flosbach (CDU)</li>
<li>Dr. Gerhard Schick (Die Grünen)</li>
<li>Georg Schirmbeck (CDU)</li>
<li>Carsten Schneider (SPD)</li>
<li>Dr. Carsten Sieling (SPD)</li>
</ul>
<p>Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FSMA) ist für die Verwaltung des Fonds zuständig. Der Fonds unterliegt nicht den Regeln der Haushaltsplanung, sondern wird zu 65 Prozent vom Bund und 35 Prozent bis maximal 7,7 Milliarden Euro von den Bundesländern finanziell getragen.</p>
<pre><a href="http://www.bundesbeamtengesetz.org/wp-content/uploads/2011/10/auflagen.gif" class="liimagelink"><img class="alignnone size-medium wp-image-259" title="auflagen" src="http://www.bundesbeamtengesetz.org/wp-content/uploads/2011/10/auflagen-300x194.gif" alt="" width="300" height="194" /></a>
 Quelle: fmsa.de</pre>
<p>Für das Jahr 2010 wurde der SoFFin laut FSMA mit einem Fehlbetrag in Höhe von 4,80 Milliarden Euro abgeschlossen. Am 30. April 2011 hat sich das Volumen des Garantierahmens auf 36 Milliarden Euro minimiert, wobei die späteste Fälligkeit Anfang 2015 liegen wird. Es werden derzeit keine Zahlungsausfälle erwartet.</p>
<p>Im Frühjahr 2011 ist das Restrukturierungsfondsgesetz in Kraft getreten, welches ebenso der FSMA verwaltungstechnisch unterliegt. Damit ist die FSMA ein wichtiger „Stützpfeiler“ im deutschen Finanzwesen geworden.</p>
<p>Die FSMA wird im Jahr 2011 zum ersten Mal eine Bankenabgabe erheben, welche den Restrukturierungsfonds finanziell stabilisieren soll. Der Fonds an sich dient wiederum der Finanzierung der Instrumente, die im Rahmen des Reorganisationsverfahrens von kreditgebenden Instituten zur Finanzsystemstabilisierung verfügbar sind. Sollte der Mittelbetrag nicht zeitgerecht gedeckt werden können, so ist es dem Restrukturierungsfonds möglich, Kredite aufzunehmen. Etwa 100 Milliarden Euro als Garantieermächtigung und 20 Milliarden Euro als Kreditermächtigung für Maßnahmen zur Rekapitalisierung wurden dem Restrukturierungsfonds eingerichtet. Der SoFFin wurde dementsprechend in seiner Ermächtigung minimiert.  Mit dem Restrukturierungsfonds sollen künftige Bankenkrisen vermieden werden.</p>
<p><strong>Siehe auch:</strong><br />
<a href="http://www.fmsa.de/export/sites/standard/downloads/pressemitteilungen/2011/20110513_Jahresabschluss_2010_pm.pdf" title=" Risikovorsorge für FMS Wertmanagement" target="_blank" class="lipdf" onclick="pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.fmsa.de/export/sites/standard/downloads/pressemitteilungen/2011/20110513_Jahresabschluss_2010_pm.pdf?referer=');">Risikovorsorge für FMS Wertmanagement</a></p>
<pre class="footnotes">Quelle: bundesfinanzministerium.de</pre>
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